Hier das Protokoll des heutigen Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.
Post Nr. 1
Dem Magistrat wird im Jahr 2014 im Bereich der Neuen Medien eine erste Rate von 152 000 EUR gewährt, davon wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Förderung der Neuen Medien im Jahr 2014 eine erste Rate in Form eines Rahmenbetrages in der Höhe von 150 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 2
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH werden für die Jahre 2014 – 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 590 000 EUR
präliminiert 2015 590 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2015 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 3
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Wiener Taschenoper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Taschenoper werden für die Jahre 2014 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 100 000 EUR
präliminiert 2015 100 000 EUR
präliminiert 2016 100 000 EUR
präliminiert 2017 100 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebiets-körperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 100 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (mehr …)