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Kulturausschuss vom 7.10.2014

Hier das Protokoll des heutigen Kulturausschusses. Alle Akten bis auf Post 10 wurden einstimmig beschlossen.

Post Nr. 1
Als Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft von Wien im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte ist für das Geschäftsjahr 2014 ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 2 139 EUR zu überweisen. Die Bedeckung des Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/3240/726 gegeben.

Post Nr. 2
Die aktualisierte Fassung (siehe Beilagen) der Statuten zur Vergabe der Wiener Literatur Stipendien und der Wiener Dramatik Stipendien wird genehmigt.

Post Nr. 3
1) Die Subvention an Verein Exil im Jahr 2014 zur Vergabe des Exil – Literaturpreises in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2014 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein Exil zur Vergabe des Exil-Literaturpreises wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von 4 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4; Post 630, Postgebühren, mit 4 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 4
Für die Digitalisierung von Archivierungsgut wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 2830, Stadt- und Landesarchiv, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in der Höhe von EUR 10 000 genehmigt, die in Mehreinnahmen auf Ansatz 2830, Stadt- und Landesarchiv, Post 817, Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen, mit EUR 10 000 zu decken ist.

Post Nr. 5
1) Die Tarife laut beiliegendem Katalog mit Wirksamkeit 1.1.2015 zu genehmigen;
2) den Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2004 – PrZ 01673/2004-GKU, in der Fassung vom 27.04.2007 – PrZ 01236-2007/0001-GKU, betreffend die Einhebung der Reproduktionsgebühren mit Wirksamkeit 31.12.2014 aufzuheben.

Post Nr. 6
Der Schenkung des künstlerischen Konvoluts von Herrn Prof. Josef Mikl an die Stadt Wien wird zugestimmt.

Post Nr. 7
1) Das Vorhaben „Depoteinrichtung Bertl-Hayde-Gasse 4“ mit Gesamtkosten in der Höhe von 970 000 EUR wird genehmigt. Die auf das Verwaltungsjahr 2014 entfallende Ausgabe in der Höhe von 163 000 EUR ist auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 042, Amtsausstattung, und Post 400, Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren (2015-2016) Vorsorge zu treffen.
2) Für die Depoteinrichtung Bertl-Hayde-Gasse 4 wird im Voranschlag 2014 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 042, Amtsausstattung, eine erste Überschreitung in der Höhe von 135 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 500, Geldbezüge der Beamten der Verwaltung, mit 107 000 EUR, Post 522, Geldbezüge der nicht ganzjährig beschäftigten Angestellten, mit 21 000 EUR, und in Mehreinnahmen auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Post 803, Veräußerung von Handelswaren, mit 5 000 EUR und Post 813, Nebenerlöse, mit 2 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 8
Allfälliges
Post Nr. 9
Der Magistratsabteilung 7 wird für Subventionen für „Stadtteilkultur und Interkulturalität“ im Jahr 2014 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 42 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag im Jahr 2014 erhöht sich damit auf 1 383 000 EUR. Die Bedeckung des Betrags in der Höhe von 42 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.

Post Nr. 10
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer LINK.*Verein für weiblichen Spielraum werden für die Jahre 2015 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 600 000 EUR
präliminiert 2016 600 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2015 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 11
Die Subvention an den Verein Neigungsgruppe Design im Jahr 2014 für das Projekt VIENNA DESIGN WEEK 2014 in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag von 10 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 und mit einem Betrag von 5 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, gegeben.