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Kulturausschuss vom 5.5.2015

Hier das Protokoll des Mai-Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.

Post Nr. 1
Als Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft von Wien im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte ist für das Geschäftsjahr 2015 ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 2 139 EUR zu überweisen. Die Bedeckung des Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/3240/726 gegeben.

Post Nr. 2
Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2015 ein dritter Rahmenbetrag in der Höhe von 112 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 3 312 000 EUR. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 und auf Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.

Post Nr. 3
Die Subvention an den Verein Vladimir und Estragon im Jahr 2015 für die Vorbereitungen zur Durchführung des Festivals „Eyes On – Europäischer Monat der Fotografie Wien“ in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 4
Die Subvention an den Verein „Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der jüdischen Kultur und Tradition (JFW)“ im Jahr 2015 für das 23. Jüdische Filmfestival Wien in der Höhe von 70 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

Post Nr. 5
Allfälliges

Post Nr. 6
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Wiener Festwochen GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Festwochen GmbH werden für die Jahre 2017 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2017 10 811 000 EUR
präliminiert 2018 10 811 000 EUR
präliminiert 2019 10 811 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2017 bis 2019 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 7
Die Subvention an das Theater der Jugend im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters der Jugend im Jahr 2016 in der Höhe von 3 830 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 8
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Verein IMPULS – TANZ ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein IMPULS – TANZ werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 1 050 000 EUR
präliminiert 2017 1 050 000 EUR
präliminiert 2018 1 050 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2018 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 9
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Verein WIENER TANZWOCHEN ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein WIENER TANZWOCHEN werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 1 000 000 EUR
präliminiert 2017 1 000 000 EUR
präliminiert 2018 1 000 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2018 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 10
Die Subvention an den Verein für Geschichte der Stadt Wien für die Durchführung seiner wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Post Nr. 11
Für die Vergabe von Auslandsstipendien am Bologna Center der Johns Hopkins University im Studienjahr 2015/2016 wird ein Betrag in der Höhe von 30 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/768 gegeben.

Post Nr. 12
Die Subvention an den Verein AIDS LIFE im Jahr 2015 für das Projektvorhaben „Beethovenfries – zeitgenössische Darstellung“ während der Life Ball Eröffnung 2015 in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen

Post Nr. 13
1) Die Subvention an den Verein „Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung“ im Jahr 2015 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 105 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3710, Filmförderung, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung“ für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3710, Filmförderung
Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in der Höhe von 105 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 105 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der ÖVP beschlossen