Diesmal mit einer Woche Verspätung das Protokoll aus dem letzten Kulturausschuss. Wegen eines Auslandsaufenthalts hat mich Martina Wurzer vertreten, wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.
Post Nr. 1
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der UNESCO-Arbeitsgemeinschaft Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden.
Der UNESCO-Arbeitsgemeinschaft Wien werden für die Jahre 2012 – 2014 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
Präliminiert 2012 – 22 000 EUR
präliminiert 2013 – 22 000 EUR
präliminiert 2014 – 22 000 EUR
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw. konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 22 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757, im Voranschlag 2012 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2013 und 2014 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 2
Die Subvention an den Hot Club de Vienne (Verein zur Förderung der Jazzmusik) im Jahr 2012 für die eingereichten Projekte in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
Post Nr. 3
Zur Förderung an diverse Theatergruppen, -institutionen und Einzelpersonen in Form von Standortförderungen, Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2012 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 1 000 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 2 700 000 EUR. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 und auf Haushaltsstelle 1/3240/768 gegeben.
Mit den Stimmen von SPÖ und Grünen beschlossen.
Post Nr. 4
Die Subvention an den Verein „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen, im Jahr 2012 für die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung des Betrages ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben. …
Kulturausschuss vom 10.1.2012Weiterlesen »