Hier das Protokoll des heutigen Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.
Post Nr. 1
Gemäß § 13. (7) 6. des Wiener Museumsgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen. Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnisnahme übermittelt.
Post Nr. 2
Die Subvention an die Österreichische UNESCO-Kommission für die Erstellung des Einreichdossiers im Jahr 2015 zur Aufnahme des österreichischen Teils des Donaulimes in die Liste des UNESCO Weltkulturerbes in der Höhe von 35 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Post Nr. 3
Die Subvention an die „Israelitische Kultusgemeinde Wien“ im Jahr 2015 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
Post Nr. 4
1) Die Subvention an den Verein „Stadtforum (Kommunalpolitische Vereinigung für den städtischen Raum)“ für das Jahresprogramm 2015 in der Höhe von 109 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „Stadtforum (Kommunalpolitische Vereinigung für den städtischen Raum)“ für das Jahresprogramm 2015 wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine vierte Überschreitung in der Höhe von 109 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 109 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 09859) in 1220 Wien, bis zur Dittelgasse, wird als Verlängerung des Leidlweges in „Leidlweg“ benannt.
Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 09251) in 1220 Wien, bis zum Leidlweg, wird als Verlängerung des Tschörnerweges in „Tschörnerweg“ benannt.
Post Nr. 7
Die Subvention an das Erste Wiener Lesetheater und Zweite Stegreiftheater im Jahr 2015 für die Durchführung der Leseaufführungen in der Höhe von 12 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.
Post Nr. 8
Die Subvention an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft für die Durchführung ihrer wissenschafts- und forschungsfördernden Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 900 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 830 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, und mit einem Betrag in der Höhe von 70 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.
Post Nr. 9
Die Subvention an die Österreichische Forschungsgemeinschaft für die Durchführung ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 38 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Post Nr. 10
Die Erhöhung des Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2015 um 100 000 EUR von 1 000 000 EUR auf 1 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 82 000 EUR auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, und mit einem Betrag in der Höhe von 18 000 EUR auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.
Post Nr. 11
Die Subvention an die Österreichische Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem für die Durchführung von vier Wien-bezogenen Forschungsprojekten im Jahr 2015 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Post Nr. 12
Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2015 für die Vergabe eines APART-Stipendiums und eines DOC-Stipendiums in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 6 600 EUR auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, und mit einem Betrag in der Höhe von 73 400 EUR auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.
Post Nr. 13
Die Verkehrsfläche (SCD 06748) in 1140 Wien, Vorplatz des Stadions, wird nach Dipl.-Ing. Gerhard Hanappi (Dipl.-Ing. Gerhard Hanappi; 16. Februar 1929 bis 23. August 1980; Architekt, Rekord-Fußballinternationaler) in „Gerhard-Hanappi-Platz“ benannt.
Post Nr. 14
Die Parkanlage (SCD 20816) in 1170 Wien, im Bereich zwischen Alszeile und Dornbacher Straße, wird nach dem Schrammel-Quartett (Das Schrammel-Quartett ist ein Instrumentalensemble, das von Josef Schrammel gegründet wurde. Schrammelmusik wurde zum Synonym für wienerische Unterhaltungsmusik, deren Wurzeln in den Tänzen und den frühen Operettenklängen liegen, die aber bis zur Volkskomödie und in die Wiener Klassik zurückreichen) in „Schrammelpark“ benannt.
Post Nr. 15
Die Parkanlage (SCD 20676) in 1170 Wien, im Bereich Julius-Meinl-Gasse / Hernalser Hauptstraße, nordwestlich der Schnellbahnstation Hernals, wird in „Park der Freiheit“ (Zur Erinnerung an die vom Faschismus verfolgten und / oder im Widerstand kämpfenden Menschen aus Hernals) benannt.
Post Nr. 16
Die Verkehrsfläche (SCD 12195) in 1190 Wien, im Bereich zwischen Salmannsdorfer Höhe und Uferweg, wird in „Haseleckersteig“ (Flurname) benannt.
Post Nr. 17
Allfälliges
Post Nr. 18
Dreizehnter und vierzehnter Bericht des amtsführenden Stadtrates für Kultur und Wissenschaft über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien.
Post Nr. 19
Die zusätzliche Subvention an den Verein „das weisse haus“ im Jahr 2015 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
Post Nr. 20
Die Verkehrsfläche (SCD 09472) in 1220 Wien, im Bereich zwischen Kagraner Anger und Bernoullistraße, wird nach Charlotte Weinmann (Charlotte Weinmann; 27. Februar 1944 bis 31. Juli 2008; Malerin) in „Weinmanngasse“ benannt.
Post Nr. 21
Die Subvention an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2015 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des „NESTROY Theaterpreises 2015“ in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben
Post Nr. 22
Der vorliegende Entwurf zur Aktualisierung der Richtlinien für Verkehrsflächenbenennungen wird genehmigt.
Post Nr. 23
Die Subvention an den Theaterverein Odeon im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters im Jahr 2016 in der Höhe von 800 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 24
Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2016 ein erster Rahmenbetrag in der Höhe von 3 000 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 3 000 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 und auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 25
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit der INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH werden für die Jahre 2016 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 590 000 EUR präliminiert 2017 590 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 26
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Wiener Kammeroper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Kammeroper werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 700 000 EUR
präliminiert 2017 700 000 EUR
präliminiert 2018 700 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2016 bis 2018 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 27
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Metropol ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Metropol werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 600 000 EUR
präliminiert 2017 600 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten.
Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 28
Die Subventionen an folgende Theatergruppen und -institutionen für das Jahr 2016 werden wie folgt genehmigt:
Gruppe/Institution
Jahr
Betrag
Aktionstheater Wien
2016
40.000
Kunst- und Kulturverein Raw Matters
2016
25.000
M.A.P.- Movement Art Programmes Vienna Verein zur Förderung und Vermittlung
zeitgenössischer Bewegungskunst
2016
70.000
NOMAD-theatre, Verein zur Förderung multimedialen, grenzüberschreitenden
Theaters und multimedialer Kunst
2016
20.000
Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten
2016
80.000
Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit
2016
60.000
VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH
2016
40.000
Wiener Tanz- und Kunstbewegung
2016
80.000
Summe
415.000
Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 415 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 29
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung für die Jahre 2016 – 2017 mit unten angeführten Institutionen ermächtigt. Den unten angeführten Subventionsnehmern werden für die Jahre 2016-2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
Gruppe/Institution
Dauer
2016
2017
Art*Act Kunstverein
2 Jahre
60.000
60.000
God`s Entertainment – Verein zur Erhaltung und Förderung des Off-Theater
2 Jahre
90.000
90.000
Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen
2 Jahre
70.000
70.000
Im_flieger – Verein zur Förderung performativer Kunst
2 Jahre
90.000
90.000
KUNSTVEREIN ARCHIPELAGO
2 Jahre
80.000
80.000
nadaproductions Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanz-, Performance und Filmformen
2 Jahre
70.000
70.000
SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung
2 Jahre
80.000
80.000
theatercombinat – theaterverein
2 Jahre
120.000
120.000
Theaterverein FOXFIRE
2 Jahre
80.000
80.000
Verein für modernes Tanztheater
2 Jahre
80.000
80.000
Summe
820.000
820.000
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll den betreffenden Vereinigungen nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757, für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2017 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 30
Die Subvention an „THEATER LILARUM“ Kossatz & Mitges. OG im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters Lilarum in der Höhe von 220 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 220 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 31
Die Subvention an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH im Jahr 2016 für den Betrieb des „Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum“ im Jahr 2016 in der Höhe von 1 280 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 32
1) Zur Förderung verschiedener Vereinigungen in Form von Bau- und Investitionskosten wird im Jahr 2015 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 300 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 970 000 EUR. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 775 Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) und auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 777, Kapitaltransferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben. 2) Für die Förderung verschiedener Vereinigungen in Form von Bau- und Investitionskosten wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 775, Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine erste Überschreitung in Höhe von 300 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 (GGR 4 – BA 12)Post 500 (MP 001, Buk. 804), Geldbezüge der Beamten der Verwaltung mit 74 000 EUR Post 510 (MP 001, Buk.804), Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung mit 60 000 EUR Post 565 (MP 011, Buk.804), Mehrleistungsvergütungen mit 30 000 EUR Post 400 (Buk.804), Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit 15 000 EUR Post 456 (Buk. 804), Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel mit 16 000 EUR Post 600 (Buk.804), Strom mit 20 000 EUR Post 728 (Buk. 804), Entgelte für sonstige Leistungen mit 85 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Post Nr. 33
1) Die Subvention an den „Verein Stadtimpuls“ für das Jahresprogramm 2015 in der Höhe von 436 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an den „Verein Stadtimpuls“ für das Jahresprogramm 2015 wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine fünfte Überschreitung in der Höhe von 436 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 436 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Post Nr. 34
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste ermächtigt. Dem Subventionsnehmer danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 100 000 EUR
präliminiert 2017 100 000 EUR
präliminiert 2018 100 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2018 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
(weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Post Nr. 35
Die Subvention an die Theater in der Josefstadt Betriebs GmbH im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters in der Josefstadt und der Kammerspiele im Jahr 2016 in der Höhe von 7 415 689 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 7 415 689 EUR ist im Voranschlag 2016 auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 36
Die Subvention an den Verein „dream-music-company“ für den „Favoritner Kultursommer“ im Jahr 2015 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
Post Nr. 37
Die Subvention an „Hafenfestival – Verein für Popmusik“ für das Projekt „Hafen Open Air“ im Jahr 2015 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
Post Nr. 38
1) Die Subvention an die Literatur- und Contentmarketing GmbH im Jahr 2015 für die Durchführung der Buchmesse und der Lesefestwoche im Rahmen der BUCH WIEN 2015 in der Höhe von 107 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), gegeben.
2) Für die Subvention an die Literatur- und Contentmarketing GmbH im Jahr 2015 für die Durchführung der Buchmesse und der Lesefestwoche im Rahmen der BUCH WIEN 2015 wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine erste Überschreitung in Höhe von 7 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 768, Sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte, mit 7 000 EUR zu decken ist.
Post Nr. 39
1) Das Vorhaben „Ankauf des Nachlasses Felix Salten“ mit Gesamtkosten in
der Höhe von 357 000 EUR wird genehmigt. Die auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Ausgabe in der Höhe von 134 000 EUR ist auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Post 401, Materialien (soweit nicht zugeordnet), vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2, bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
2) Die Erwerbung des Nachlasses Felix Salten wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Post 401, Materialien (soweit nicht zugeordnet), eine erste Überschreitung in der Höhe von 125 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 500, Geldbezüge der Beamten der Verwaltung, mit 10 000 EUR, Post 510, Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung, mit 56 000 EUR, Post 522, Geldbezüge der nicht ganzjährig beschäftigten Angestellten, mit 10 000 EUR, Post 569, Sonstige Nebengebühren, mit 9 000 EUR, Post 581, Sonstige Dienstgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit, mit 20 000 EUR, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 20 000 EUR zu bedecken ist.
Post Nr. 40
1) Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2015 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien im Zeitraum April 2015 bis Dezember 2015 in der Höhe von 312 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien im Zeitraum April 2015 bis Dezember 2015 wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine erste Überschreitung in der Höhe von 312 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3220, Musikpflege Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck mit 25 000 EUR auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) mit 176 000 EUR auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 Post 500 (MP 001, Buk.804), Geldbezüge der Beamten der Verwaltung mit 111 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Post Nr. 41
1) Die Subvention an ArtCluster Vienna im Jahr 2015 für die Vienna Art Week in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an ArtCluster Vienna im Jahr 2015 für die Vienna Art Week wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in der Höhe von 15 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 768, sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte mit 15 000 EUR zu decken ist.
Post Nr. 42
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Mauthausen Komitee Österreich ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Mauthausen Komitee Österreich werden für die Jahre 2015-2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2015 20 000 EUR
präliminiert Jahr 2016 10 000 EUR
präliminiert Jahr 2017 10 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757, im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
Post Nr. 43
Die Subvention an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien für die Durchführung der wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 sowie für die Übersiedlung und die Einrichtung am neuen Standort in Wien 1, Rabensteig 3, in der Höhe von 693 334 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben.
Post Nr. 44
Die Subvention an den Verein ScienceCenter-Netzwerk für die wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Post Nr. 45
Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2015 für die Durchführung von 19 Wien-bezogenen Sonderprojekten in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 80 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 120 000 EUR auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Post Nr. 46
Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung der World Academy of Sciences (TWAS) Jahrestagung im Jahr 2015 in der Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
Post Nr. 47
Die Förderung der Projekte im Rahmen der Universitätsjubiläen in der Höhe von 60 000 EUR im Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 und auf der Haushaltstelle 1/2891/755 gegeben.
Post Nr. 48
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser ermächtigt. Dem Subventionsnehmer WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser werden für die Jahre 2016 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2016 130 000 EUR
präliminiert 2017 130 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint.
Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 in der Höhe von je 130 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Post Nr. 49
1) Der Beitritt der Stadt Wien zum „World Cities Culture Forum“ im Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung der Beitrittsgebühr samt dem ersten Mitgliedsbeitrag in der Höhe von insgesamt 27 000 EUR ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf der Haushaltsstelle 1/3819/780, sonstige kulturelle Maßnahmen, laufende Transferzahlungen an das Ausland, im Voranschlag 2015 gegeben. Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den Folgejahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
2) Für den Beitritt der Stadt Wien zum „World Cities Culture Forum“ im Jahr 2015 wird eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 27 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, unter der neu zu eröffnenden Post 780, laufende Transferzahlungen an das Ausland, zu verrechnen ist und in Minderausgaben auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 27 000 EUR zu bedecken ist.
Post Nr. 50
1) Die Subvention an den Verein „ArchitekturClub Wien – Schule für Baukulturvermittlung“ im Jahr 2015 für das Vermittlungsprojekt unter dem Titel „Schule für Baukulturvermittlung für junge Menschen“ in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an den Verein „ArchitekturClub Wien – Schule für Baukulturvermittlung“ für das Vermittlungsprojekt unter dem Titel „Schule für Baukulturvermittlung für junge Menschen“ wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine vierte Überschreitung in Höhe von 28 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit 28 000 EUR zu decken ist.
Post Nr. 51
Die Verkehrsfläche (SCD 12764) in 1130 Wien, Fußweg zwischen den Gleisen der Straßenbahnlinie 62 und der Fahrbahn der Wolkersbergenstraße, wird nach Dr. Ingrid Leodolter (Primaria Dr.in Ingrid Leodolter; 14. August 1919 bis 17. November 1986; Internistin, Bundesministerin a.D., ärztliche Direktorin des Sophienspitals in Wien) in „Leodolterpromenade“ benannt.